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   BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85   

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https://dejure.org/1991,5178
BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85 (https://dejure.org/1991,5178)
BFH, Entscheidung vom 19.03.1991 - IX R 55/85 (https://dejure.org/1991,5178)
BFH, Entscheidung vom 19. März 1991 - IX R 55/85 (https://dejure.org/1991,5178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen Haus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 08.04.1981 - II R 4/78

    Anschlußrevision - Revisionsbegründung - Zustellungstermin

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85
    Die nach Ablauf der Revisionsfrist eingelegte und daher unselbständige Anschlußrevision hätte innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung des FA eingelegt und begründet werden müssen (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Urteil vom 8. April 1981 II R 4/78, BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534).

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO wegen der Fristversäumnis kann dem Kläger nicht gewährt werden, weil die Frist nicht ohne Verschulden versäumt wurde; denn dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers hätte mit der Veröffentlichung des Urteils in BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534 die geänderte Rechtsprechung zur Fristwahrung im Fall der unselbständigen Anschlußrevision bekannt sein müssen.

  • BFH, 12.01.1990 - VI R 29/86

    Das Abzugsverbot für den Privatbereich berührende unangemessen hohe

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85
    Der Senat hat sich insoweit dem Urteil des VI. Senats vom 12. Januar 1990 VI R 29/86 (BFHE 159, 341, BStBl II 1990, 423) bereits angeschlossen.
  • BFH, 21.01.1986 - IX R 7/79

    Kostenmiete - Rohmietwert - Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung -

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85
    Hiervon ist der Senat jedoch in der Grundsatzentscheidung vom 21. Januar 1986 IX R 7/79 (BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394) wieder abgerückt.
  • BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83

    Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85
    Auch in den Urteilen zu teilweise selbstgenutzten, teilweise vermieteten historischen Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, ist der Senat vom Ansatz der Kostenmiete als naheliegend ausgegangen (Urteile vom 29. März 1988 IX R 55/83, BFH/NV 1988, 636, und vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 11.10.1977 - VIII R 20/75

    Ermittlung des Nutzungswertes - Wohnung im eigenen Haus - Marktmiete -

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85
    Dagegen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für den Ansatz der Marktmiete stets deren Ableitung aus der Vermietung vergleichbarer Wohnobjekte nicht nur in der näheren Umgebung gefordert (BFH-Urteile vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883, und VIII R 80/69, BFHE 107, 199, BStBl II 1973, 10, und vom 11. Oktober 1977 VIII R 20/75, BFHE 123, 347, BStBl II 1977, 860).
  • BFH, 15.01.1991 - IX R 21/89

    Abgrenzung von Liebhaberei und der Absicht einen Totalüberschuss zu erzielen im

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85
    Auch in den Urteilen zu teilweise selbstgenutzten, teilweise vermieteten historischen Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, ist der Senat vom Ansatz der Kostenmiete als naheliegend ausgegangen (Urteile vom 29. März 1988 IX R 55/83, BFH/NV 1988, 636, und vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71

    Wohngrundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Nutzungswert -

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85
    Dagegen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für den Ansatz der Marktmiete stets deren Ableitung aus der Vermietung vergleichbarer Wohnobjekte nicht nur in der näheren Umgebung gefordert (BFH-Urteile vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883, und VIII R 80/69, BFHE 107, 199, BStBl II 1973, 10, und vom 11. Oktober 1977 VIII R 20/75, BFHE 123, 347, BStBl II 1977, 860).
  • BFH, 10.08.1972 - VIII R 80/69

    Wohnung - Gesamte Grundstück - Unbebaute Grundstücksflächen - Räumlicher

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85
    Dagegen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für den Ansatz der Marktmiete stets deren Ableitung aus der Vermietung vergleichbarer Wohnobjekte nicht nur in der näheren Umgebung gefordert (BFH-Urteile vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883, und VIII R 80/69, BFHE 107, 199, BStBl II 1973, 10, und vom 11. Oktober 1977 VIII R 20/75, BFHE 123, 347, BStBl II 1977, 860).
  • BFH, 21.01.1986 - IX R 27/83

    Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85
    Ebenso entschied der Senat in den Urteilen vom 21. Janur 1986 IX R 27/83 (BFH/NV 1986, 456) und vom 26. Januar 1988 IX R 123/84 (BFH/NV 1988, 635).
  • BFH, 30.04.1985 - IX R 72/84

    Ermittlung des Nutzungswertes einer Wohnung im eigenen Haus - Streben nach einem

    Auszug aus BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85
    Zwar geht die Vorinstanz von den im Senatsurteil vom 30. April 1985 IX R 72/84 (BFH/NV 1986, 151) entsprechenden Erwägungen aus.
  • BFH, 26.01.1988 - IX R 123/84

    Inhalt der richtigen Ermittlung des Nuzungswertes einer Wohnung im eigenen Haus -

  • BFH, 21.10.1987 - IX R 129/84
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH muss eine unselbständige Anschlussrevision innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Revisionsbegründung eingelegt und begründet werden (grundlegend BFH-Urteil vom 8. April 1981 II R 4/78, BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534; ferner z.B. BFH-Urteile vom 19. März 1991 IX R 55/85, BFH/NV 1991, 539, und vom 21. Oktober 1987 IX R 129, 131/84, BFH/NV 1988, 437; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 48).

    Dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin hätte die bereits durch das BFH-Urteil in BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534 eingeleitete ständige Rechtsprechung des BFH zur Fristwahrung im Fall der unselbständigen Anschlussrevision bekannt sein müssen (vgl. auch die BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 437, unter 2. der Gründe, und in BFH/NV 1991, 539, unter 2. der Gründe; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 56 FGO Rz. 279 ff., insbesondere Rz. 282).

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92

    Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen

    c) Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH war der Nutzungswert der eigenen Wohnung nach Maßgabe der Kostenmiete zu ermitteln, wenn sich die Wohnung in einem besonders aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Zweifamilienhaus befindet und wenn sich eine für vergleichbare Objekte am Wohnungsmarkt erzielbare Miete nicht feststellen läßt oder die Marktmiete den besonderen Wohnwert der Wohnung nicht angemessen widerspiegeln würde (BFH-Urteile vom 10. August 1972 VIII R 80/69, BFHE 107, 199, BStBl II 1973, 10; in BFHE 146, 51, 56, BStBl II 1986, 394; vom 19. März 1991 IX R 55/85, BFH/NV 1991, 539, und vom 19. November 1991 IX R 163/88, BFH/NV 1992, 303).
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 38/90

    Ansatz einer Marktmiete als Rohmietwert einer eigengenutzten Wohnung

    Auch für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen kann der Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung anhand der Kostenmiete zu ermitteln sein (Senatsurteil vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533), zumal wenn das gesamte Haus nur von der Familie des Steuerpflichtigen genutzt wird (Senatsurteil vom 19. März 1991 IX R 55/85, BFH/NV 1991, 539).
  • BFH, 18.08.1994 - IX B 83/94

    Anforderungen an eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision

    Sie hätten im einzelnen ausführen müssen, warum die von ihnen als grundsätzlich bedeutsam herausgestellte Frage, ob auch der Nutzungswert einer selbstgenutzten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus anhand der Kostenmiete zu ermitteln sein kann, klärungsbedürftig ist, obwohl der Senat diese Frage bereits bejaht hat (Senatsurteile vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533; vom 19. März 1991 IX R 55/85, BFH/NV 1991, 539).
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